[Adhoc] Ad-hoc-Meldung nach Artikel 17 MAR: Lifespot Capital AG Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

München, 30.06.2017 – Aufgrund des heute  veröffentlichten Jahresabschlusses zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 zeigt der Vorstand eine Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG an. Das Eigenkapital zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 hat die Hälfte des Grundkapitals unterschritten. Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 92 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer Hauptversammlung aus. Der Vorstand wird daher zu gegebener Zeit eine Hauptversammlung einberufen und in dieser den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erörtern. Eine Einladung einschließlich der Tagesordnung wird frist- und formgerecht bekannt gemacht werden.

München, 30. Juni 2017

Lifespot Capital AG – Vorstand

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